Allgemeine Geschäftsbedingungen des
„Hundesalons El Bonito“
1. Grundsätze der Leistungserbringung
Alle Pflegebehandlungen an Hunden im "Hundesalon El Bonito" werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Leistungen stehen die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.
„Hundesalon El Bonito“ behält sich vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.
2. Preise, Bezahlung und Abholung
Der Umfang unserer Leistungen gemäß den Positionen der Preisliste und die danach voraussichtlich anfallenden Kosten werden vor Arbeitsbeginn vereinbart. Die in der Preisliste ausgewiesenen Preise gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, die in Größe und Gewicht den angegebenen Klassen entsprechen.
Mehraufwand, dessen Notwendigkeit sich im Sinne der o.g. Qualitätsgrundsätze während der Behandlung ergibt, gilt als vereinbart, sofern die Mehrkosten 25 % des vor Arbeitsbeginn genannten Betrages der voraussichtlich anfallenden Kosten nicht übersteigen.
Unter solchen Mehraufwand fallen insbesondere:
  • Entfilzen des Hundes inkl. der dazu ggf. erforderlichen Pflegeprodukte und
  • Parasitenbehandlung inkl. der dazu ggf. erforderlichen Parasitenbekämpfungsmittel.
Zeitverzögerungen während der Behandlung durch Unruhe des Hundes oder Interventionen des Besitzers werden auf Grundlage der Vertragspreise und des dadurch verursachten Zeitaufwandes als Mehraufwand in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste und etwaigem Mehraufwand nach diesen AGB ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort in bar fällig und zu zahlen. Pflege auf Rechnung findet nicht statt.
Die Herausgabe des Hundes nach der Behandlung erfolgt nur an den Auftraggeber persönlich, eine "Hundesalon El Bonito" persönlich bekannte Person oder an Dritte bei Vorlage einer schriftlicher Vollmacht des Kunden im Original.
3. Terminausfälle
"Hundesalon El Bonito" arbeitet ausschließlich nach Terminvereinbarung. Im Falle der Verhinderung obliegt es dem Kunden, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit der Termin anderweitig neu vergeben werden kann. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, wird die Berechnung einer Ausfallentschädigung in Höhe von 25,00 Euro vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In dem Fall verringert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag.
4. Hundewesen und Bestehen einer Hundeversicherung
Mit Abgabe des Hundes zur Behandlung versichert der Kunde, dass der Hund soweit ihm bekannt bislang nicht gegenüber Menschen auffällig geworden ist, also insbesondere noch keinen Menschen gebissen hat, und von dem Hund keine über das allgemeine Risiko im Umgang mit Tieren bestehendes Risiko bei der Durchführung der Behandlung ausgeht. Auf Krankheiten, Schmerzen oder besondere Ängstlichkeit des Hundes ist vor Beginn der Behandlung unaufgefordert hinzuweisen.
Der Tierhalter versichert, dass für seinen Hunde eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
5. Haftung, Tierarztkosten und Gewährleistung
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen wird die Haftung von "Hundesalon El Bonito" ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist oder es sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden handelt.
Wenn ein Hund im Behandlungszeitraum erkrankt oder sich verletzt, wird durch "Hundesalon El Bonito" vorrangig der betreuende Tierarzt konsultiert, sofern dieser bekannt ist oder kurzfristig beim Kunden abgefragt werden kann. Sollte der betreuende Tierarzt nicht bekannt oder nicht erreichbar sein, behält sich "Hundesalon El Bonito" vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind nach Wahl von "Hundesalon El Bonito" gegenüber dem Tierarzt/der Tierklinik von dem Kunden zu tragen oder gegenüber "Hundesalon El Bonito" von dem Kunden zu erstatten, soweit nicht "Hundesalon El Bonito" die Krankheit oder Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig versursacht hat.
Erkennbare Behandlungsmängel sind unmittelbar nach der Behandlung mitzuteilen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Liegt ein von "Hundesalon El Bonito" zu vertretender Mangel vor, der nicht gleich korrigiert werden kann, ist "Hundesalon El Bonito" zu zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmekosten vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.